
Die BaFin kann u.a. die Geschäftsbetriebserlaubnis versagen, wenn 1. das Finanzdienstleistungsinstitut mit dem Inhaber einer bedeutenden Beteiligung verbunden ist und diese Unternehmensverbindung oder die Struktur der Unternehmensverbindung des Inhabers der bedeutenden Beteiligung mit anderen Unternehmen geeignet ist, eine wirksame Aufsicht ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geschaeftsbetriebserlaubnis-fuer-f
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